Bis 2014 traten in allen Bundesländern Landesgesetze zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft. Sie regeln die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Berufe in der Zuständigkeit der Länder und bestimmen die Kriterien und Verfahren für die Prüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikationen im Vergleich zu einem deutschen Referenzberuf.
Die Evaluierung richtet sich auf das Erfassen des Stands und der Wirkungen der Ländergesetze.