Die kommunale Altenhilfe nach § 71 SGB XII ist eine sozialhilferechtliche Anspruchsnorm, die individuelle Leistungsansprüche älterer Menschen für Leistungen zum Ausgleich altersbedingter Schwierigkeiten beinhaltet. Das Angebotsportfolio in den Städten und Gemeinden ist vielfältig und beinhaltet beispielsweise Beratungs-, Präventions- und Unterstützungsangebote, aber auch Freizeit- und Kulturangebote. Für Rheinland-Pfalz und seine Kommunen liegen derzeit keine systematischen Daten zur Altenhilfe vor. Inwieweit welche Angebote vorgehalten werden, ist nicht transparent.
Das IWAK erarbeitet im Rahmen eines Forschungsvorhabens ein Muster für einen Standard-Altenhilfebericht. Dieser soll perspektivisch in regelmäßigen Abständen von den Kommunen ausgefüllt werden.