Im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) hat der Gesetzgeber einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für langzeitpflegebedürftige Menschen eingeführt. Die ursprünglichen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Das IWAK hat unter allen hessischen vollstationären und Kurzzeitpflege-Einrichtungen eine Zufallsstichprobe von mehr als 200 Einrichtungen gezogen und untersucht die Entwicklung der Belegungsstruktur zwischen Januar 2017 und Juli 2018. Mit Ergebnissen der Studie ist Anfang 2019 zu rechnen.
Die Studie wird in Kooperation mit der Gesellschaft für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (GEWAK) erstellt. Auftraggeber ist die Clearingstelle der UAG PSG II der AG Stationäre Pflege in Hessen, vertreten durch den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Landesgeschäftsstelle Hessen.