Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Aus­bil­dungs­stät­ten­plan­ RLP

Laufzeit: Dezember 2011 bis Dezember 2013

Die bedarfsgerechte Anpassung der Ausbildungskapazitäten stellt eine der wichtigsten Strategien zur Verringerung von Fachkräfteengpässen dar. Auf der Grundlage von Daten aus dem Projekt „Branchenmonitoring und Fachkräftebedarfe in den Gesundheitsfachberufen in Rheinland-Pfalz“ und einer Bestandsaufnahme der Ausbildungslandschaft für die 18 Gesundheitsfachberufe wurde ein Verfahren zur Bestimmung des Ausbildungsbedarfs entwickelt und die Ausbildungsbedarfe berechnet.

Der Ausbildungsstättenplan gemäß § 6 Abs. 3 Landeskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz enthält für jedes Krankenhaus und pro Ausbildungsgang Soll-Zahlen, bis zu deren Höhe die Häuser als Träger der Ausbildungsstätten Ausbildungsbudgets mit den Kostenträgern verhandeln können. Die Bestandsaufnahme im Projekt hatte gezeigt, dass die Soll-Zahlen nicht für alle Gesundheitsfachberufe bedarfsgerecht waren.

Entsprechend wurde der Kontakt zu den Geschäftsführungen der Krankenhäuser gesucht, um neue, bedarfsgerechte Soll-Zahlen auszuhandeln. Diese wurden schließlich im Ausbildungsstättenplan festgeschrieben.

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