Workshop zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes

02. Oktober 2018

Ab dem Jahr 2020 werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen Ausbildung zusammengeführt. Obwohl das Pflegeberufereformgesetz ein Bundesgesetz ist, sind diverse landesspezifische Regelungen notwendig.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat als verantwortliches Ministerium mehr als 70 Personen zu einem Workshop eingeladen, um die Herausforderungen bei der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes aufzuzeigen und zu diskutieren. Der Workshop fand am 02. Oktober 2018 auf dem Campus Westend der Goethe-Universität statt und wurde vom IWAK organisiert und moderiert.

Die Veranstaltung wurde von Staatssekretär Dr. Wolfgang Dippel, der für eine intensive Zusammenarbeit aller an den Pflegeausbildungen beteiligten Akteuren warb, eröffnet. Anschließend skizzierte Oliver Lauxen vom IWAK in seinem Vortrag Herausforderungen, die bei der Zusammenführung der drei Ausbildungen zu bedenken sind, wie Unterschiede in der Schülerschaft, Rekrutierungsprobleme, regionale Unterschiede sowie Herausforderungen für die Pflegeschulen.

Nicole Benthin vom HMSI zeigte die konkreten Regelungsbedarfe im Bundesland auf und bat die Teilnehmenden um Unterstützung: Vier Arbeitsgruppen sollen die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes in den Bereichen „Finanzierung“, „Ausbildung“, „Studium“ und „Unterstützung“ begleiten. Die Themen, die in den vier Arbeitsgruppen zu bearbeiten sind, wurden im Nachmittagsteil des Workshops konkretisiert und priorisiert. Zudem wurden ein Arbeitsmodus abgestimmt und erste Termine vereinbart.