Atypische Beschäftigungsformen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Dieser Befund gilt auch für Rheinland-Pfalz . Auch wenn atypische Beschäftigung nicht per se mit prekärer gleichzusetzen ist, weisen viele Untersuchungen darauf hin, dass diese Beschäftigungsformen ein hohes Prekaritätspotential bergen. Prekarität wird zumeist anhand der Indikatoren Einkommen, Beschäftigungsstabilität, soziale Sicherung und Beschäftigungsfähigkeit bestimmt (vgl. u.a. Brehmer, Seifert 2007).
Die geplante Studie konzentriert sich auf die Frage der sozialen Absicherung und die Erwerbssituation atypisch Beschäftigter in Rheinland-Pfalz. Bei letzterer steht dabei der Erhalt (oder die Herstellung) der Beschäftigungsfähigkeit im Vordergrund. Diese wird aufgrund von Datenrestriktionen häufig anhand der Teilnahme an (betrieblichen) Aktivitäten zur beruflichen Weiterbildung gemessen. Ausgangspunkt hierfür ist die (empirisch gestützte) These, dass atypisch Beschäftigte nur unterdurchschnittlich Zugang zu betrieblich-beruflicher Weiterbildung haben und damit in Gefahr laufen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verlieren bzw. der Übergang in ein Normalarbeitsverhältnis (falls gewünscht) im Zeitablauf erschwert wird.